Die Verwendung Biozid-haltiger Bootsanstriche war Gegenstand intensiver Diskussionen bei der EBA-Generalversammlung am 19. und 20. Oktober 2018 in Helsinki und danach am 29. November 2018 bei einer Informationsveranstaltung des Umweltbundesamtes in Köln-Porz. Dem folgte zum gleichen Thema eine Initiative des Landesverbandes NRW des DMYV in der Saison 2019 um weitere Erfahrungen mit Biozid-freien Bootsrümpfen zu sammeln. Nun soll zur allgemeinen Information aller Bootsfahrer/innen ein aktueller Zwischenbericht zum Thema der Überschrift gegeben werden.
Antifouling-Diskussion bei der EBA-Generalversammlung im Oktober 2018
Es wurden die Ergebnisse der EBA-Antifouling-Arbeitsgruppe diskutiert, die im Frühjahr/ Sommer 2018 in einem europäischen Überblick festgestellt hatte, dass für Binnengewässer in Skandinavien, Deutschland, Niederlande und Österreich Restriktionen gegen die Verwendung von Biozid-haltigen Antifouling-Bootsanstrichen zu erwarten sind. In den übrigen Staaten hat die Vermeidung der Verfrachtung fremder Organismen aus der maritimen Umwelt in die inländischen Süßwassergebiete auch durch Biozid-haltige Bootanstriche umweltpolitische Priorität.
Ergänzend hierzu teilte Markus Helavuori, Sekretär der Helsinki Kommission, in einem Gastvortrag mit, dass in der Ostsee Antifouling-Anstriche der Sportschifffahrt Hauptquelle der toxischen Kupfereinträge sind. Die Helsinki-Kommission denkt daher über Vorschläge zur Begrenzung oder zum Verbot von kupferhaltigen Antifouling-Systeme nach.
Der EBA-Präsident berichtete über seine Teilnahme an einem Antifouling-Workshop der niederländischen Regierung Anfang Oktober 2018, bei dem er informiert wurde, dass angesichts 70% aller Kupferfrachten verursacht durch Antifouling-Anstrichen von Sportbooten die Niederlande dringenden Handlungsbedarf zur Kupferreduzierung sehen.
Die EBA zeigte sich bei diesen Diskussionen besorgt, dass der grenzüberschreitende Wassertourismus in den Binnengewässern angesichts dieser umweltpolitischen Tendenzen durch unterschiedliche nationale Restriktionen bedroht werden könnte. Das Thema soll daher auf den nächsten Generalversammlungen weiter diskutiert werden.
Informationsveranstaltung des Umweltbundesamtes in Köln
Am 29. November 2018 lud das Umweltbundesamt (UBA) interessierte Bootsclubs der Landesverbände NRW des DMYV und des DSV zu einer Informationsveranstaltung über den Stand der Vorbereitungen für ein umweltpolitisches Leitbild für die Freizeitschifffahrt zur Reduzierung der Belastung der deutschen Binnengewässer durch Biozid, insbesondere solche auf Kupferbasis. Das UBA verfolgt dieses umweltpolitische Ziel seit mehreren Jahren und hat dabei immer wieder Kontakt zur Freizeitschifffahrt in NRW gesucht. Hierzu gehören auch die Fragebogenaktion vom Frühjahr 2017, die auch den DMYV- und den DSV angesprochen hatte, und der Antifouling-Workshop im September 2017 in Koblenz.
Bei der Veranstaltung in Köln war das UBA beeindruckt über das große Interesse der Bootsfahrer/innen an dieser politischen Zielsetzung von rund 50 Teilnehmer/innen und die lebhaften Diskussionen über die Biozid-Problematik und eventuelle umweltfreundliche Alternativen. Es ist zu erwarten, dass die gezeigte Bereitschaft der Bootsfahrer/innen an der Verringerung Biozid-haltiger Einträge ins Süßwasser im Leitbild bei der politischen Abstimmung im laufenden Jahr berücksichtigt wird.
Initiative des DMYV Landesverbandes NRW für Test mit Biozid-freien Bootskörpern
Der Landesverband NRW lädt seine Mitgliedsvereine zu jährlichen Umwelt Informationsveranstaltungen ein, bei denen regelmäßig auch über die Antifouling-Problematik diskutiert wird. Die Vorbereitungen, in Deutschland und Nachbarländern Restriktionen hinsichtlich der Verwendung von Biozid-haltigen Antifouling-Anstrichen insbesondere für Süßwasserreviere zu erlassen, hat die Bootsfahrer/innen in NRW sensibilisiert. Sie wollen nicht warten, bis Beschränkungen erlassen werden, sondern vorher Erfahrungen sammeln, wie sich eventuelle Verbote auswirken und die Erkenntnisse den Wassersportverbänden, auch für Abstimmungsgespräche mit Umweltbehörden, zur Verfügung stellen.
Erste Aktivitäten einzelner Mitglieder zur Verwendung Biozid-freier Bootsbeschichtungen auf eigene Kosten begannen bereits 2016 und 2017. Die Informationsveranstaltung des UBA im November 2018 veranlasste dann den Landesverband NRW diese Aktivitäten zu koordinieren und mit dem DMYV daraus für die Bootssaison 2019 ein Pilotprogramm zur systematischen Untersuchung aller damit zusammen hängenden Probleme zu starten. Ergebnisse sollen im Herbst 2019 aufbereitet werden und können dann in den Gremien des DMYV diskutiert werden. Auch das UBA hat Interesse an den Ergebnissen. Dabei geht es insbesondere um folgende Fragestellungen für verschiedene Bootstypen und Einsatzgebiete:
• Wirksamkeit, insbesondere hinsichtlich der Vermeidung von hartem Fouling
• Dauerhaftigkeit, Reinigungsintervalle zur Beseitigung von Weichfouling
• Bedingungen, müssen alte Biozid-haltige Anstriche vorher entfernt werden?
• Infrastruktur, Reinigung im Wasser oder an Land?
• Kosten
Zum Saisonstart 2019 nehmen an dem Pilotprogramm bisher 5 Boote mit verschiedenen Biozid-freien Alternativsystemen teil. Getestet werden besonders dichte dünne Beschichtungen, die das Besiedeln mit Organismen erheblich erschweren sowie Ultraschall-Antifouling. Daneben sollen die Boote unterschiedlich eingesetzt werden:
• Nur Stillliegen im Süßwasser
• Nur Süßwasserfahrten
• Fahrten auch im Brackwasser und in der Ostsee
• Fahrten im Mittelmeer