Die Verunsicherung durch die Einschränkungen des Coronavirus trifft auch die Vereine schwer. Sie sind, genau wie Unternehmen, vor viele Herausforderungen gestellt und suchen Antworten. Was passiert mit abgesagten Wettkämpfen? Wie ist mein Versicherungsschutz? Wie kann ich Einnahmeausfälle z.B. durch ausfallende Vereinsfeste kompensieren?
Der Deutsche Motoryachtverband legt allen Mitgliedsvereinen nahe, sich bei ihren Landessportbünden zu informieren, welche Möglichkeiten der Unterstützung und Beratung in ihrem jeweiligen Bundesland zur Verfügung stehen. Aufgrund dieser föderalen Struktur kann der DMYV derzeit keine Aussagen treffen, da noch kein bundesweites Maßnahmenpaket seitens der Politik verabschiedet wurde.
Unter anderem die folgenden LSB geben auf ihren Webseiten konkrete Antwort und hilfreiche Links für Sportvereine:
LSB Hessen
LSB Brandenburg
LSB Bayern
In einem Schreiben an seine Mitgliedsverbände ruft der DOSB dazu auf, dass „die betroffenen Vereine und Verbände sehr kurzfristig […], unbedingt Förderanträge bei den in den Ländern zuständigen Strukturen stellen.“ Das von Bundestag und Bundesrat beschlossene Soforthilfepaket für Kleinstunternehmen und Soloselbstständige umfasst 50 Mrd. Euro. Die Bundesländer erarbeiten nun im Eiltempo die Durchführungsbestimmungen.
In einigen Bundesländern sind Vereine und Verbände bereits förderfähig: „ Dort, wo diese Durchführungsbestimmungen bereits veröffentlicht wurden, werden Sportvereine und -verbände als grundsätzlich antragsberechtigt bzw. förderfähig ausgewiesen.“ Der DOSB verweist hier beispielhaft auf Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen.
Über weitere Entwicklungen der Corona-Krise für die DMVY-Mitgliedsvereine informiert der Deutsche Motoryachtverband stets zeitnah hier auf der Webseite.