Covid-19: Vereine dürfen Betrieb begrenzt wieder aufnehmen

Der Deutsche Motoryachtverband e.V. hat für die Sportbootvereine Regeln entwickelt, bei deren Anwendung das Risiko einer Infektion mit dem Sars-CoV-2-Virus weitgehend minimiert sein sollte. Bitte beachten Sie aber, dass rechtlich verbindliche Vorgaben für die Zulässigkeit des Betriebs in den Vereinen und Sportboothäfen bisher allein durch die Bundesländer und die örtlich zuständigen Behörden erfolgen.

Die Runde der Ministerpräsident/innen der Länder mit der Bundesregierung hat am 6. Mai beschlossen, dass Freiluftsport in Vereinen, unter den weiterhin bestehenden Abstands- und Hygieneregeln, begrenzt stattfinden darf. Darüber entscheiden letztendlich aber die Landesregierungen und Landkreise eigenständig. Sportbootfahrer/innen sollten sich vorab bei den örtlichen Behörden informieren, in wie weit die Lockerungen auch für sie gelten.

Alle Vereine, für die die Lockerungen gelten, sind zudem aufgerufen, sich an die Zehn Leitplanken des DOSB im Umgang mit Corona sowie die Übergangsregeln zur Wiederaufnahme des Sportbetriebs des DMYV zu halten.

Der Deutsche Motoryachtverband appelliert eindringlich an alle Sportbootfahrerinnen und Sportbootfahrer sich an diese Übergangsregeln zu halten und sich zur eignen Sicherheit und der aller Mitmenschen weiterhin umsichtig und rücksichtsvoll zu verhalten.


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