Mit Allgemeinverfügungen der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) vom 03.09.2015 und vom 16.11.2015 hatte diese das Befahren der Sicherheitszonen der Offshore-Windparks „Meerwind Südost“ und „Nordsee Ost“ verboten. Mit Allgemeinverfügung der GDWS vom 05.07.2021 werden diese Allgemeinverfügungen aufgehoben und die nachfolgenden Regelungen erlassen. Die Allgemeinverfügung tritt am Tag nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Die Veröffentlichung ist für Ende Juli vorgesehen.
Die neue Allgemeinverfügung vom 05.07.2021 lautet wie folgt:
„Es ist Fahrzeugen, deren Rumpflänge 24 Meter nicht übersteigt, gestattet die Sicherheitszone um die Offshore-Windparks „Meerwind Süd / Ost“ und „Nordsee Ost“ sowie um die Konverterplattformen „HelWin alpha“ und „HelWin beta“ zu befahren. Die genauen Koordinaten der Sicherheitszone sind der aktuellen Bekanntmachung des BSH zur Änderung der Sicherheitszone (NfS 28-29/21) zu entnehmen.“
Diese Befahrensregel ist jedoch an eine Reihe von Auflagen und Bedingungen geknüpft, die in der vollständigen Allgemeinverfügung der GDWS nachgelesen werden können, die Sie auf dieser Seite bei den Downloads finden:
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Zu diesen Auflagen gehören u.a. das Mitführen einer funktionsfähigen AIS-Anlage an Bord, die Einhaltung der Mindestabstände zu den Windanlagen oder das strikte Liege- und Ankerverbot in der Sicherheitszone.