Geschäftsstelle: Ab 27.07. wieder Publikumsverkehr erlaubt

Ab dem 27. Juli 2021 wird die Geschäftsstelle des DMYV in Duisburg wieder für Kundenverkehr geöffnet. Zu den üblichen Geschäftszeiten können Anträge nun wieder persönlich in der Geschäftsstelle abgegeben werden.

Dabei ist weiterhin zu beachten, dass Kund/innen in der Geschäftsstelle gem. § 5 Abs. 3 Nr. 7 Coronaschutzverordnung NRW vom 21.06.2021 eine medizinische Maske tragen müssen. Bei Nichtbeachten dieser Regelung können Besucher/innen aus den Räumlichkeiten verwiesen werden. Der Deutsche Motoryachtverband bittet darum, die Coronaschutzverordnung NRW weiterhin zu beachten und freut sich auf die Besucher/innen.

Aufgrund der Corona-Infektionslage über die vergangenen Monate und durch die Umbauarbeiten in den Büroräumen, war der Zutritt zu der Geschäftsstelle daher für Besucher/innen und Kund/innen über Wochen hinweg untersagt.


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