Ab dem 2. Juni öffnet die Geschäftsstelle des Deutschen Motoryachtverbandes wieder für Publikumsverkehr. Unter Einhaltung der weiterhin geltenden Hygiene- und Abstandsregeln dürfen Kund/innen mit ihren Anliegen und Anträgen die Räumlichkeiten der Geschäftsstelle betreten. Dann können z.B. Anträge für Führerscheine oder Bootsregistrierung (IBS) wieder wie gewohnt persönlich abgegeben werden.
Dabei sind folgende Regeln zu beachten:
1. Der DMYV bittet darum, möglichst ohne Begleitung zu kommen und die Geschäftsstelle alleine zu betreten
2. Das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes ist in den Räumlichkeiten der Geschäftsstelle Pflicht
3. Nach Einlass in die Geschäftsstelle nehmen Sie bitte im gekennzeichneten Wartebereich im Foyer des Gebäudes Platz. Ein/e zuständige/r Mitarbeiter/in wird sich dort um Ihr Anliegen kümmern
4. Das Betreten anderer Räumlichkeiten ist zum allgemeinen Schutz vor Ansteckung nicht gestattet
5. Bitte nutzen Sie die dort bereit gestellten Desinfektionsmittel für die Hände, insbesondere wenn persönliche Unterlagen weiter gereicht oder vor Ort ausgefüllt werden
Die bisher geltenden Einschränkungen wurden im März aufgrund der Gefährdungslage durch die Corona-Pandemie getroffen und können der Situation entsprechend wieder leicht gelockert werden.
Der Deutsche Motoryachtverband dankt allen für ihr Verständnis und weist darauf hin, dass der Kundenverkehr in der Geschäftsstelle aufrechterhalten wird, solange es keine signifikante Änderung der Gefahrenlage durch die Corona-Pandemie gibt.