Was die Verordnungen und Verbote für Sportbootfahrer/innen in der Corona-Krise betrifft, ist dieser Bereich wie so vieles aktuell ein bundesdeutscher Flickenteppich. In einigen Bundesländern sieht es nach leichten Lockerungen aus, sodass Sportbootfahrer/innen wohl zumindest zu zweit auf ihr Boot dürfen, wobei in anderen Ländern das bloße Betreten des Stegs untersagt bleibt.
Wer sein Boot in einem anderen Bundesland liegen hat, kann unter Umständen sogar am Übertreten der Landesgrenze gehindert werden. Und nicht selten legen einzelne Landkreise innerhalb eines Bundeslandes die geltenden Landesverordnungen ganz unterschiedlich aus.
Für den Deutschen Motoryachtverband ist es wie für alle anderen Verbände kaum nachvollziehbar, einen aktuellen Überblick über alle Richtlinien der Bundesländer darzustellen. Trotzdem möchte der DMYV auf ein Informationsangebot hinweisen, dass das MotorBoot Magazin online gestellt hat. Hier wird die Lage aus den einzelnen Landesverbänden zusammen getragen und dargestellt.
Auch hier kann es in der unsicheren Situation der Corona-Krise keinen Anspruch auf tagesaktuelle Vollständigkeit geben. Daher wird allen Skippern empfohlen, sich ggf. bei den lokalen Behörden, der Wasserschutzpolizei, der Wasserschifffahrtsämter oder der Landkreise über die vorherrschende Lage zu informieren.
Ansonsten gilt weiterhin auch für den Deutschen Motoryachtverband der Grundsatz: Um die Ansteckungszahlen zu verringern und die Pandemie damit am besten zu bekämpfen, ist zuhause bleiben immer noch die wichtigste Maßnahme!