Nordsee-Befahrensverordnung im amtlichen Seekartenwerk eingearbeitet

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Die neue Darstellung der Schutzgebiete in den amtlichen Seekarten des BSH unterscheidet nicht mehr zwischen Vogel - und Robbenschutzgebieten (Quelle: BSH)

Im Rahmen der neuen Nordsee-Befahrensverordnung zum Schutz des Wattenmeeres wurden alle amtlichen Seekarten des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) überarbeitet. Die bisherigen Vogel- und Robbenschutzgebiete werden nicht mehr unterschieden und wurden aus den Seekarten des deutschen Nordseeküstenbereichs entfernt. Zudem wurden die Nationalparkgrenzen angepasst.

Neu aufgenommen wurde die Außengrenze der Nordsee-Befahrensverordnung. Die früheren Robben- und Vogelschutzgebiete wurden durch Besondere Schutzgebiete mit festgelegten Schutzzeiten ersetzt. Die neuen Allgemeinen Schutzgebiete entsprechen den Zonen 1 der Landesgesetze über die Nationalparke.

Detaillierte Informationen zu den Beschränkungen und Verboten sowie Abbildungen zur Nordsee-Befahrensverordnung finden Sie unter: https://www.gesetze-im-internet.de/nordsbefv/ 

www.bsh.de 


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