Im Rahmen der neuen Nordsee-Befahrensverordnung zum Schutz des Wattenmeeres wurden alle amtlichen Seekarten des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) überarbeitet. Die bisherigen Vogel- und Robbenschutzgebiete werden nicht mehr unterschieden und wurden aus den Seekarten des deutschen Nordseeküstenbereichs entfernt. Zudem wurden die Nationalparkgrenzen angepasst.
Neu aufgenommen wurde die Außengrenze der Nordsee-Befahrensverordnung. Die früheren Robben- und Vogelschutzgebiete wurden durch Besondere Schutzgebiete mit festgelegten Schutzzeiten ersetzt. Die neuen Allgemeinen Schutzgebiete entsprechen den Zonen 1 der Landesgesetze über die Nationalparke.
Detaillierte Informationen zu den Beschränkungen und Verboten sowie Abbildungen zur Nordsee-Befahrensverordnung finden Sie unter: https://www.gesetze-im-internet.de/nordsbefv/