In Absprache mit dem Bundesverkehrsministerium (BMVI) und der beiden für die Durchführung der Prüfungen beliehenen Verbände DMYV und DSV wurde festgelegt, dass die DMYV-Prüfungsausschüsse ab dem 18.05. ihre Arbeit wieder aufnehmen können.
Wichtig ist aber, dass die Prüfungsausschüsse nur dort ihre Prüfungstätigkeiten wieder aufnehmen dürfen, wo die jeweils aktuell geltenden Verordnungen oder Allgemeinverfügungen der Bundesländer und die jeweils nach dem Infektionsschutzgesetz (§ 28 ff. InfSchG) zuständigen Behörden (z.B. Ordnungs-, Gesundheits- und Landratsämter) dies für den jeweiligen Prüfungsort zulassen.
André Wester, Referatsleiter für das Führerscheinwesen im DMYV erklärt dazu: „Für uns und die Ausbildungsstätten bedeutet es, dass derzeit leider noch nicht im gesamten Bundesgebiet wieder geprüft werden darf. Da sich die Lage aber sehr dynamisch entwickelt und Bundesländer, Regionen oder Städte nahezu im Stundentakt unterschiedliche Entscheidungen treffen, ist eine bundesweit einheitliche Aussage für uns momentan kaum möglich. Wir empfehlen den Schulen und Vereinen, sich bei Ihren DMYV-Prüfungsausschüssen aktuell zu informieren und deren News auf den jeweiligen Webseiten im Auge zu behalten.“
Die Aufrechterhaltung dieser Prüfungstätigkeit ist selbstverständlich auch davon abhängig, dass sich die allgemeine Gefährdungslage durch das Coronavirus (COVID-19) nicht erneut verschlechtert.
Als Grundlage zur Wiederaufnahme der Prüfungstätigkeit haben die Prüfungsausschüsse des DMYV ein ausführliches Hygiene- und Schutzmaßnahmenkonzept des Deutschen Motoryachtverbandes erhalten, an das sie sich halten müssen.