Sportboote mit Elektromotor über 7,5 kw (10,20 PS) ab dem 01.01.2023 führerscheinpflichtig!

Ab dem 01.01.2023 besteht die Führerscheinpflicht für Sportboote mit Elektromotor bereits über 7,5 kw (10,20 PS) in der Betriebsart S1 (Dauerbetrieb) nach DIN EN 60034-1: Ausgabe Februar 2011.  Für Sportboote mit Verbrennungsmotor bleibt es bei der Führerscheinfreiheit bis 11,03 kw (15 PS). Die Sportbootführerscheinverordnung ist entsprechend geändert worden. Hintergrund: Elektromotoren haben technisch bedingt eine andere Leistungscharakteristik. Das Drehmoment liegt sofort an. Außerdem können kurzfristig höhere Leistungen als die Dauerleistung abgerufen werden. Damit ist ein 11,03 kW-Sportboot, das mit einem Verbrennungsmotor angetrieben wird, nicht mit einem 11,03 kW-Sportboot vergleichbar, das mit einem Elektromotor angetrieben wird. Die herangezogene Betriebsart S 1 nach DIN EN 60034-1: Ausgabe Februar 2011 ist in der Regel auf den Motoren angebracht.


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