Ab dem 01.01.2023 besteht die Führerscheinpflicht für Sportboote mit Elektromotor bereits über 7,5 kw (10,20 PS) in der Betriebsart S1 (Dauerbetrieb) nach DIN EN 60034-1: Ausgabe Februar 2011. Für Sportboote mit Verbrennungsmotor bleibt es bei der Führerscheinfreiheit bis 11,03 kw (15 PS). Die Sportbootführerscheinverordnung ist entsprechend geändert worden. Hintergrund: Elektromotoren haben technisch bedingt eine andere Leistungscharakteristik. Das Drehmoment liegt sofort an. Außerdem können kurzfristig höhere Leistungen als die Dauerleistung abgerufen werden. Damit ist ein 11,03 kW-Sportboot, das mit einem Verbrennungsmotor angetrieben wird, nicht mit einem 11,03 kW-Sportboot vergleichbar, das mit einem Elektromotor angetrieben wird. Die herangezogene Betriebsart S 1 nach DIN EN 60034-1: Ausgabe Februar 2011 ist in der Regel auf den Motoren angebracht.