Der Deutsche Motoryachtverband zeigt sich gemeinsam mit anderen Wassersportverbänden mit dem von der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt vorgelegtem Konzept für ein neues, transparentes und faires Kostensystem für die zukünftigen Wasserpachten der Vereine einverstanden. Die 50%-Reduzierung der Wasserpacht für gemeinnützige Vereine bleibt dabei weiterhin bestehen.
Bereits seit mehreren Jahren hatte der Deutsche Motoryachtverband bei der WSV darauf gedrängt, die Kosten der Wasserpachten für die Motorbootvereine zu vereinfachen und gerechter zu gestalten. Die ehemalige Organisation der Wasserstraßenverwaltung in sieben Direktionsbereiche führte schließlich dazu, dass die Wasserpachten in den einzelnen Regionen vollkommen unterschiedlich und oftmals kaum nachvollziehbar gestaffelt waren.
Nicht selten wurden zwei Vereine, nur wenige Kilometer an derselben Bundeswasserstraße auseinander gelegen, mit vollkommen unterschiedlichen Pachtkosten konfrontiert. Diese Intransparenz und Ungleichheit führte bei vielen Mitgliedsvereinen des DMYV für großen Unmut.
Die nun festgelegte Neureglung der Wasserpachten stellt ein bundesweit einheitliches, nachvollziehbares, einfaches und gerechtes Kostensystem dar. Insgesamt gibt es bei zukünftigen Pachtverträgen mit der WSV nur noch fünf Entgeldstufen (2,00€/m²; 1,70€/m²; 1,40€/m²; 1,10€/m² und 0,80€/m²). Diese wurden großräumig, möglichst einer gesamten Bundeswasserstraße, zugeordnet. In der Preisgestaltung wurden dabei objektive Kriterien berücksichtigt, die die Wichtigkeit und Attraktivität der Wasserstraße für die Sportschifffahrt bewerten.
So wirkt sich das geringere Güterverkehrsaufkommen im Nebennetz auch vorteilhaft auf die Sport- und Freizeitschifffahrt aus. Dabei werden insbesondere die Vereine finanziell entlastet, die bisher die höchsten Pachtsätze entrichten mussten. So wurde die Obergrenze von bisher 2,85 € pro m² auf maximal 2,00 € pro m² in der höchsten Stufe fünf abgesenkt. Das führt in vielen Regionen zu Entgeltreduzierungen und in wenigen Regionen zu moderaten Entgelterhöhungen, indem der Entgeltrahmen von 0,26 €/m² auf 0,80 €/m² angehoben wurde.
Ende 2020 wurde das neue System vom Bundesverkehrsministerium genehmigt und trat zum 1. April 2021 bundesweit für alle Neuverträge in Kraft. Bei bestehenden Verträgen findet die Angleichung der Pachtentgelte zum jeweiligen im Vertrag festgeschriebenen Überprüfungszeitpunkt statt. Somit sind Übergangszeiträume für die Änderung der Pachten vorgesehen.
Die durch die Wassersportverbände gemeinsam herbeigeführte Entscheidung zur Neuregelung der Wasserpachten mit einem Fortbestehen der 50%-Regelung bildet einen wichtigen Schritt, um die gemeinnützigen Vereine zukünftig finanziell zu entlasten. Nachvollziehbarkeit, Fairness und – wo es möglich ist – Kostensenkungen waren die zentralen Anliegen des DMYV und diese Forderungen konnten erfolgreich durchgesetzt werden.
Ausführliche Informationen über die neuen Nutzungsentgelte finden Sie auf der Webseite der Generaldirektion.