Nach Erlass des Bundesverkehrsministeriums (BMVI) vom 23.03. ist die Durchführung von Prüfungen zum Sportbootführerschein sowie den Funkzeugnissen durch die Prüfungsausschüsse (PA) des DMYV ab sofort, unter Berücksichtigung der geltenden Hygiene- und Abstandsregeln, wieder möglich. Dies ist jedoch weiterhin vom lokalen Infektionsgeschehen abhängig und kann daher, je nach pandemischer Lage in einzelnen Landkreisen, kurzfristig in einzelnen PA erneut ausgesetzt werden. Ausschlaggebend für die lokalen Behörden ist weiterhin die 7-Tage-Inzidenz.
Auslandsprüfungen sind ebenfalls zulässig, wenn nicht das Auswärtige Amt (AA) ausdrücklich eine Reisewarnung für das Land oder das betreffende Gebiet ausgesprochen hat.