Änderung Befähigungsvorschriften für Klein- und Sportfahrzeuge

Im Zuge der Anpassung der Verordnung über das Schiffspersonal auf dem Rhein (RheinSchPersV) an die EU-Berufsbefähigungsrichtlinie 2017/2397 auf Ebene der ZKR setzt sich die deutsche Delegation dafür ein, die Längenbegrenzung für Fahrzeuge, die mit einem nationalen Befähigungszeugnis der Rheinuferstaaten und Belgiens geführt werden können, von derzeit 15 m auf 20 m zu erweitern. Gleichzeitig wird eine Erhöhung der Motorisierung der Fahrzeuge, die je nach nationalen Vorgaben ggf. führerscheinfrei geführt werden können, von derzeit 5 PS (3,68 kW) auf 15 PS (11,03 kW) vorgeschlagen.


Weitere News