Aus den Revieren – Kennzeichnung am Oberrhein

Auf den deutschen Wasserstraßen gibt es keine durchgängige Kennzeichnung zu deren Befahrbarkeit. Dabei kann entweder die Fahrrinne oder das Fahrwasser gekennzeichnet werden. Gerade wer das erste Mal in einem ungewohnten Wassersportrevier mit dem Boot unterwegs ist, muss sich hierbei richtig orientieren und wissen, worauf zu achten ist. Für einen bestimmten Streckenabschnitt am Oberrhein hat die WSA Mannheim hierzu einige grundlegende Informationen aufbereitet.

Auf dem Oberrhein zwischen der Schleuse Iffezheim, Rhein-km 334 und Mannheim, Rhein-km 425 werden die Hindernisse im Fahrwasser und nicht die Fahrrinne mit Spierentonnen gekennzeichnet. Die Hindernisse, in der Regel Buhnen, beginnen ab bestimmten Wasserständen überflutet zu werden. Dann sind sie an der Wasseroberfläche nicht mehr sichtbar und es besteht die Gefahr, an diesen aufzulaufen. Buhnen sorgen als sogenannte Regelungsbauwerke dafür, dass die Fahrrinnentiefe erhalten wird. Die künstliche Verringerung des Flussquerschnitts sorgt für eine höhere Strömung in der Fahrrinne und damit für eine stärkere Sedimentabtragung.

Die Buhnen werden nicht einzeln sondern in Buhnengruppen angelegt, welche durch mehrere Spierentonnen gekennzeichnet sind. Am Oberrhein wird die Fahrrinne hingegen nur dann mit Fahrinnentonnen gekennzeichnet, wenn eine Versandung oder besondere Gefahrensituation in diesem Bereich besteht.

Das Befahren des Oberrheines ist nautisch anspruchsvoll. Durch das große Gefälle ist hier eine hohe Fließgeschwindigkeit vorhanden. Der Schifffahrt wird von der Wasserstraßen- und Schifffahrts-verwaltung ein sicherer und dauerhaft nutzbarer Bereich auf dem Gewässer als Fahrrinne zur Verfügung gestellt. Hier sind garantierte Wassertiefen auf einer gewissen Flussbreite vorhanden. Die künstlich angelegten Buhnen sorgen für die Erhaltung dieser Fahrrinne und sind somit für die Befahrbarkeit dieses Rheinabschnitts wichtig.   

Zur sicheren Navigation auf den Binnenschifffahrtsstraßen darf nicht die Tonnenlinie als Fahrlinie angesteuert werden. Der Abstand der Tonnen auf der gleichen Seite kann mehrere hundert Meter betragen, weshalb immer eine gedachte Kurve zwischen den ausgelegten Tonnen zusätzlich berücksichtigt werden muss. Von den Tonnen selbst sollte ein ausreichend großer Abstand von ca. 10m eingehalten werden.

Wer diese Befahrensregeln beachtet und die unterschiedlichen Kennzeichnungssysteme kennt, fährt auf dem Oberrhein sicher in dem für den durchgängigen Schiffsverkehr bestimmten Bereich.

Quelle: Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Mannheim


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