Das Bundesverkehrsministerium hat mit einer Auftaktveranstaltung den Startschuss für die Aktualisierung der Verordnung über das Befahren der Bundeswasserstraßen in Nationalparks im Bereich der Nordsee gegeben.
Bei dieser Veranstaltung trafen sich die Vertreter der Umweltministerien der norddeutschen Küstenländer, der Nationalparkverwaltung, zahlreicher Umweltverbände und der Wassersportverbände (u.a. DMYV, DSV, ADAC ), um sich über den Stand der Vorbereitungsarbeiten zu informieren und eigene Vorstellungen zu formulieren. Zunächst herrschte Irritation über die Ansicht der Umweltverbände, dass die Vorschläge der Länder doch bereits abgestimmt seien und deshalb das Verfahren schnell zum Abschluss gebracht werden könne.
Die Einwände der Wassersportverbände machten aber schnell deutlich, dass in der Veranstaltung eine Regelung der Länder vorgestellt wurde, die erheblichen Klärungs- und Abstimmungsbedarf erfordert. Der Vortrag der Wassersportverbände zeigte, dass der Schutz von Natur und Landschaft grundsätzlich auch in ihrem Interesse ist, denn die Natur zu erleben und dadurch ihren Wert zu erkennen, ist ein wesentlicher Bestandteil für die Ausübung des Wassersportes.
Trotzdem dürfe die neue Verordnung nicht lediglich die Wünsche der Umweltverbände berücksichtigen und dabei zu Lasten der Wassersportler gehen. Auch die Wassersportverbände wollen ihre Vorstellung einbringen, zeigten sich aber kompromissbereit was die Beschränkung der wassersportlichen Nutzung des Wattenmeeres angeht. Bei einer wissenschaftlichen Begründung für Naturschutzregelungen sehen auch die Wassersportler/innen den Sinn in einer solchen Einschränkung.
Die vertretenen Wassersportverbände machten deutlich, dass nicht allein die Wünsche der Umweltverbände Maßstab für neue Verordnungen sein dürfen. Die Leichtigkeit und Sicherheit des Verkehrs im Wattenmeer bilden wichtige Gradmesser, nach denen sich auch die neue Verordnung richten müsse, so der DMYV und die anderen Wassersportverbände.
Grundsätzlich machte die Auftaktveranstaltung aber deutlich, dass alle Seiten an einer einvernehmlichen Regelung interessiert sind. Der Deutsche Motoryachtverband wird im weiteren Verfahren zusammen mit den anderen Wassersportverbänden beteiligt und wird sich damit für die Belange der motorisierten Wassersportler einsetzen. Bei einer zu einseitigen Regelung allein zu Gunsten der Umweltverbände würde der DMYV allerdings auch nicht vor juristischen Schritten zurückschrecken. Hierfür gibt es aber zum jetzigen Zeitpunkt keine Anhaltspunkte.